Musik auf Instagram, Facebook, TikTok & Co: Was ist erlaubt? 28. November 2024

Quelle: israel palacio/unsplash.com

Du kennst es: Ein Song geht auf TikTok viral und schwirrt dir tagelang im Kopf herum. Aber darfst du diesen Hit einfach so für dein Video verwenden? Und wie sieht’s auf den Social Media Plattformen aus? Hier bekommst du den schnellen Überblick!

Instagram & TikTok: Die Basics

Dank Verträgen mit der GEMA ist es Privatpersonen ohne kommerzielle Absichten auf Plattformen wie Instagram und TikTok erlaubt, Musik aus deren Musikbibliotheken zu nutzen. Wichtig: Die Musik darf ausschließlich für private Zwecke und auf der jeweiligen Plattform verwendet werden.

Welche Musik darf ich nutzen?

Greif am besten auf die Musikbibliotheken von Instagram oder TikTok zurück. Hier sind die Rechte bereits geklärt, und du kannst die Songs bedenkenlos in deinen Stories, Reels oder Videos verwenden – solange es keine kommerzielle Nutzung ist. Wenn du allerdings einen Business-Account hast, wird’s kniffliger. Viele Songs sind dann nicht verfügbar, weil die Lizenzbedingungen oft keine kommerzielle Nutzung erlauben.

Was passiert, wenn ich andere Musik nutze?

Auch wenn du Musik außerhalb der offiziellen Bibliothek verwendest, gibt es rechtliche Hürden. Zwar sind die von der GEMA vertretenen Online-Rechte für private Zwecke geregelt, aber es könnten noch andere Rechte (z.B. Leistungsschutzrechte) an der Aufnahme bestehen. Die solltest du dir dann erst sichern.

Gibt es lizenzfreie Musik?

Kurz gesagt: nein. Auch „lizenzfreie“ Musik unterliegt dem Urheberrecht. Häufig bedeutet das nur, dass keine Lizenzgebühren anfallen. Aber solange du Instagrams Musikbibliothek nutzt, bist du auf der sicheren Seite. Oder, wenn du keine Lizenz für die spezifische Musiknutzung selbst eingeholt hast, solltest du im besten Fall komplett auf bekannte Musik verzichten. Allerdings gibt es auch gute Alternativen wie zum Beispiel die Facebook Sound Collection oder die Verwendung von Creative-Common Lizenzen oder Stockmusik (z.B. auf Plattformen wie Epidemicsound oder Artlist). Allerdings musst du auch hier darauf achten, was die Nutzungsbedingungen der Anbieter sagen. 

Fazit:

Für private Inhalte sind Insta und TikTok ziemlich entspannt – solange du ihre Musikbibliotheken nutzt. Bei kommerziellen Projekten wird’s komplizierter. Also immer prüfen, bevor du den nächsten Ohrwurm in dein Video packst und nutze die offiziellen Musikbibliotheken für private Inhalte – dann bist du rechtlich abgesichert!

Mehr Infos/Quellen:

https://www.gema.de/de/w/instagram-das-ist-erlaubt 
https://business.trustedshops.de/blog/legal/musiknutzung-auf-social-media-was-ist-erlaubt